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Produktklassen

Die Produktklassen müssen je Produktgruppe angelegt werden. Die Produktgruppen unterteilen sich wie folgt:

- Grundprodukte

- Verbrauchsstoffe

- Handelswaren

- Speisen

- Getränke

- Menüs

- Non-Food

- Lieferprodukte

- Sonderausgaben/-einnahmen

- Generierte Menüs

- Überschuss

- Externe Klassen

Grundsätzliche Einteilung:

Einkaufsproduktgruppen:

Bei allen Produktgruppen, welche einem Einkaufsartikel zugeordnet werden können, müssen die Spalten MWSt bzw. MWSt 2 befüllt werden. Diese beiden Spalten beziehen sich immer auf die Kreditoren und müssen dementsprechend nur bei folgenden Produktgruppen befüllt werden:

- Grundprodukte

- Verbrauchsstoffe

- Handelswaren

Verkaufsproduktgruppen:

Bei allen Produktgruppen, welche dem Verkauf über Menüvorbestellung oder Verkaufslisten dienen, müssen die Spalten MWSt PE 1 - MWSt PE 12 (PE = Preisebene) befüllt werden. Diese Spalten beziehen sich immer auf die Debitoren und müssen bei folgenden Produktgruppen befüllt werden:

- Handelswaren

- Speisen

- Getränke

- Menüs

- Non-Food

- Lieferprodukte

- Generierte Menüs

Handelswaren zählen hier sowohl zu Verkaufs- als auch Einkaufsproduktgruppen, da diese beide Voraussetzungen erfüllen.

Feld Beschreibung
Nr. Anzeige der Ordnungsnummer. In dieser Reihenfolge werden Produktklassen in allen weiteren Funktionen in necta sortiert.
Inaktiv Durch Setzen des Schalters werden Produktklasse für alle weiteren Funktionen inaktiv gesetzt.
Produktklassen Hinterlegen der Bezeichnung der Produktklasse
MWSt An dieser Stelle hinterlegt man den gesetzlichen MWSt-Satz der verschiedenen Produktklassen. Üblicherweise ist das in Österreich 10% bei Lebensmittel und 20% bei Getränken und Non-Food; in Deutschland 7% bei Lebensmittel und 19% bei Getränken und Non-Food.
MWSt 2 Unter gewissen Voraussetzungen kann in Österreich eine Produktklasse zwei verschiedene Steuersätze haben. Wein, wenn man ihn direkt beim Weinbauern kauft (Ab-Hof-Verkauf), hat eine MWSt von 13%. Für diese Sonderfälle gibt es die Spalte "MWSt 2 ". In diesem Fall würde man bei "MWST", wie gewohnt 20% hinterlegen und bei "MWST 2" 13%. Dem Lieferanten, bei dem man den Wein "Ab-Hof" kauft, weist man den "MWSt 2"-Satz zu. Siehe dazu Verrechnungsart bei Lieferanten.
MWSt Preisebene 1 - Preisebene 12 An dieser Stelle hinterlegt man die Steuersätze, welche man seinen Kunden weiterverrechnet. Hier kann es zu unterschiedlichen Steuersätzen kommen, wenn man "Im-Haus-Verkäufe" (Speisen und Getränke werden an Ort und Stelle verzehrt, also mit weiteren Dienstleistungen vermischt) und Außer-Haus-Verkäufe (Speisen und Getränke werden mitgenommen, also ohne weiteren Dienstleistungen vermischt) anbietet.
EV Hinterlegen des MWSt-Satzes bei EV (Eigenverbrauch)
Schwund Hinterlegen des MWSt-Satzes bei Schwund.
Einladungen Hinterlegen des MWSt-Satzes bei Einladungen.